RatgeberWahlarztordination
Wahlarzt-Kostenerstattung: was feststeht.
Seit 1. Oktober 2026 wird über ein Aus der Kostenerstattung für Wahlarztbesuche diskutiert, und in vielen Wahlarztordinationen fragen Patientinnen und Patienten danach. Hier steht, was vorgeschlagen wurde, was dagegen steht, was weiterhin gilt und was eine Ordination jetzt sinnvoll tut. Wir halten die Seite aktuell. Stand: 10. Oktober 2026.
Bild mit KI erstelltDie Debatte
Ein Vorschlag ist kein Beschluss.
Am 1. Oktober 2026 wurde ein Papier der Dienstgeberseite im Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse bekannt. Es hält die Ergebnisse einer Strategieklausur vom 16. September fest. Die Grünen haben es in einer parlamentarischen Anfrage an die Gesundheitsministerin veröffentlicht, ÖGK-Obmann Peter McDonald hat die Inhalte bestätigt.
Darin steht der Vorschlag, die Kostenerstattung der ÖGK für Wahlarztbesuche zu streichen und die frei werdenden Mittel für „attraktivere Kassenangebote“ zu verwenden. Ziel laut Papier: „versorgungswirksame Wahlärzte in das Kassensystem zu bringen“. Dazu kommen gestaffelte Kostenbeteiligungen bei Arztbesuchen, begründet mit Patientenlenkung.
Gesundheitsministerin Korinna Schumann lehnt beides ab: Vorschläge für Kostenbeteiligungen oder eine Einschränkung der Kostenerstattung sehe sie „sehr kritisch“, Gesundheit dürfe keine Frage des Geldbörsels sein. Andreas Huss, Obmann der Arbeitnehmerseite in der ÖGK, sagt: „Diese hier vorgesehenen Leistungskürzungen wird es mit uns nicht spielen.“ Er merkt zugleich an, dass seine Fraktion im Verwaltungsrat keine Mehrheit mehr hat. Kritik kam auch von Grünen und FPÖ.
Beschlossen ist nichts. Der Vorschlag soll laut McDonald mit den Sozialpartnern in der Sozialversicherung diskutiert und in die politische Diskussion eingebracht werden.
Quelle: APA, ÖGK denkt über neue Selbstbehalte bei Arztbesuchen nach (Kurier, 1. Oktober 2026).
Was das heißt
Ein Papier einer Fraktion im Verwaltungsrat, mit Widerspruch von Ministerin und zweiter Fraktion. Für eine Änderung bräuchte es einen Beschluss, und dafür gibt es derzeit keine Mehrheit und keinen Zeitplan.
Ein Satz für den Empfang
„Derzeit ändert sich an der Kostenerstattung nichts. Sie bezahlen die Honorarnote wie bisher und bekommen von der Kasse 80 Prozent des Kassentarifs zurück.“
Was weiterhin gilt
Drei Regeln, die jede Wahlarztordination kennt.
80 Prozent des Kassentarifs
Die Kasse erstattet 80 Prozent jenes Betrags, den sie einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung gezahlt hätte, nicht 80 Prozent der Honorarnote. Für Leistungen ohne vergleichbare Kassenposition gibt es keine Erstattung.
Honorarnoten elektronisch ab 300 Patientinnen und Patienten
Seit 1. Juli 2024 übermitteln Wahlärztinnen und Wahlärzte bezahlte Honorarnoten mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten elektronisch an die Kasse (WAHonline). Verpflichtend ab 300 verschiedenen Patientinnen und Patienten im Jahr mit erstattungsfähigen Leistungen; es zählen Personen, nicht Besuche. Nötig sind Ordinationssoftware mit WAHonline-Modul, ID Austria und ELDA. Die ÖGK erstattet so eingereichte Honorarnoten laut Ärztekammer Wien binnen 14 Tagen.
e-card und ELGA seit 1. Jänner 2026
Wahlärztinnen und Wahlärzte nutzen die e-card zur Identitätsprüfung, ELGA (e-Befund lesen, e-Medikation lesen und eintragen) und den e-Impfpass. Als unverhältnismäßig gilt das nach der Auslegung von Ärztekammer und Ministerium unter 300 verschiedenen Patientinnen und Patienten im Jahr. Die Leistungs- und Diagnosedokumentation (AMBCO) gilt seit 1. Juli 2026. Ein GIN-Anschluss dauert bis zu zwölf Wochen.
Quellen: ÖGK, Wahlärztinnen und Wahlärzte und WAHonline · Ärztekammer Wien, Honorarnotenübermittlung durch Wahlärzt*innen (Stand 7. April 2026) und FAQ Digitalisierungsverpflichtungen (Stand 5. Februar 2026).
Für Ihre Ordination
Was jetzt sinnvoll ist.
Nichts erheben müssen. Ob Ihre Patientinnen und Patienten die Honorarnote bei der Kasse einreichen oder über eine Zusatzversicherung abrechnen, sehen Sie nur, wenn Sie WAHonline nutzen. Alle anderen wissen es nicht genau, und das ist in Ordnung: Solange es nur einen Vorschlag gibt, muss niemand dafür etwas zählen.
Nichts umbauen. Honorare, Leistungsangebot oder die Frage Kassenvertrag oder Wahlarztordination jetzt zu ändern, wäre eine Reaktion auf einen Vorschlag, nicht auf eine Entscheidung.
Die Entwicklung verfolgen. Wir ergänzen diese Seite, sobald es eine Stellungnahme der Sozialpartner, einen Beschluss oder einen Zeitplan gibt. Der Verlauf steht unten.
Wenn Sie rechnen wollen
Was eine Wahlarztordination mit und ohne Kostenerstattung einnimmt, lässt sich mit den eigenen Zahlen durchrechnen. Im Erstgespräch sehen wir uns an, welche Angaben Sie dafür schon haben.
Häufige Fragen
Was Wahlarztordinationen gerade fragen.
Wird die Kostenerstattung für Wahlarztbesuche abgeschafft?
Derzeit nicht. Es gibt einen Vorschlag der Dienstgeberseite im ÖGK-Verwaltungsrat, keinen Beschluss. Die Gesundheitsministerin und die Arbeitnehmerseite der ÖGK lehnen ihn ab. Patientinnen und Patienten bekommen weiterhin 80 Prozent des Kassentarifs zurück.
Wie viel bekommen Patientinnen und Patienten vom Wahlarzt-Honorar zurück?
80 Prozent des Kassentarifs, nicht 80 Prozent der Honorarnote. Die Kasse erstattet 80 Prozent jenes Betrags, den sie einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung gezahlt hätte. Für Leistungen ohne vergleichbare Kassenposition gibt es keine Erstattung.
Was sage ich Patientinnen und Patienten, die danach fragen?
Dass sich derzeit nichts ändert: Die Honorarnote wird wie bisher bezahlt, die Kasse erstattet 80 Prozent dessen, was sie einer Kassenärztin oder einem Kassenarzt für dieselbe Leistung gezahlt hätte.
Muss ich die Honorarnoten selbst an die Kasse schicken?
Ja, wenn Sie mindestens 300 verschiedene Patientinnen und Patienten im Jahr mit erstattungsfähigen Leistungen behandeln. Seit 1. Juli 2024 gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung über WAHonline, mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten und erst nach Bezahlung. Darunter ist die Übermittlung freiwillig.
Wie schnell erstattet die ÖGK eine Honorarnote?
Über WAHonline eingereichte Honorarnoten erstattet die ÖGK laut Ärztekammer Wien binnen 14 Tagen. Voraussetzung sind die Zustimmung der Patientin oder des Patienten und die bezahlte Honorarnote.
Was heißt die e-card-Pflicht seit 2026 für mich?
Seit 1. Jänner 2026 müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte die e-card zur Identitätsprüfung, ELGA (e-Befund lesen, e-Medikation lesen und eintragen) und den e-Impfpass nutzen. Als unverhältnismäßig gilt das nach der Auslegung von Ärztekammer und Ministerium unter 300 verschiedenen Patientinnen und Patienten im Jahr; wer die Ausnahme nutzt, informiert die Patientinnen und Patienten vorab.
Verlauf
Was sich geändert hat.
- Seite angelegt. Stand der Diskussion nach dem APA-Bericht vom 1. Oktober: Vorschlag der Dienstgeberseite, Ablehnung durch Ministerin und Arbeitnehmerseite, kein Beschluss.
Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stellen und die Berichterstattung zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Fragen zu Ihrer Wahlarztordination? Sprechen wir darüber.
Erstgespräch vereinbaren